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Ein- bis zweimal im Jahr muss frisches Wasser ins Becken. Stellt sich die Frage, wohin mit dem verschmutzten Wasser? Auf keinen Fall im Garten versickern lassen!

Aufgrund der Zusätze ist das Wasser verschmutzt, insbesondere gechlort. Gebrauchtes Schwimmbad- und Poolwasser unterliegt dem Anschluss- und Benutzungszwang. Dafür sind, wie auch für das Haushaltswasser, Gebühren zu zahlen.

Wer sein Pool-Abwasser in der Natur bzw. auf dem Grundstück entsorgt, riskiert Ärger mit den Umweltbehörden.

 

ACHTUNG!

Frisches Wasser zur Befüllung von Pools darf nicht über den Gartenwasserzähler oder Hydranten entnommen werden. Es muss über den „normalen“ Hauswasseranschluss erfolgen. Das gilt auch für den Anteil, der bei Hitze verdunstet oder allgemein ersetzt wird.

Poolwasser = Abwasser

Bildquelle: pixabay

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